Ähnlich dem Zinshaus sprechen wir auch bei Sanierungsobjekten aus dem Bereich Denkmalimmobilien zumeist von Wohnungen, die sich in einem gewachsenen Umfeld befinden, jedoch weitgehend zerstört, teilweise unbewohnbar sind. Diese Immobilien finden wir zum größten Teil in den Neuen Bundesländern. Um das Stadtbild zu verbessern müssen diese Immobilien saniert werden, was steuerlich gefördert wird.
Ein Bauträger kauft im Regelfall ein komplettes Projekt und führt eine Kernsanierung durch. Der Investor muss allerdings ein wenig Phantasie mitbringen, denn er kauft seine Wohnung in unsaniertem Zustand. Nach der Sanierung erkennt man das Objekt bei einem guten Bauträger allerdings kaum wieder, denn die nun entstandenen Wohnungen entsprechen nicht nur dem neuesten Stand der Technik, sondern vermögen nahezu Geschichten zu erzählen. Sie sind zumeist um die 100 Jahre alt.
Der Anleger kauft diese Wohnungen als Kapitalanlage, also zur Vermietung und Realisierung von Steuervorteilen, um durch die Sachwertanlage einen Vermögenszuwachs zu generieren.
Im Optimalfall sieht die Rechnung wie folgt aus:
| Einnahmen – Ausgaben – Rechung | ||
| Einnahmen | Ausgaben | |
|---|---|---|
| Miete | = | Zinsen |
| Steuervorteile AfA | = | Nebenkosten |
| Steuervorteile Sanierungs AfA |
Der Überschuss führt nach 12 Jahren bei einer Immobilie im Wert von EUR 200.000,00 leicht zu einem steuerlichen Überschuss von EUR 50.000,00 und mehr! Der eigentliche Aufwand liegt somit nur bei EUR 150.000,00 zuzüglich der Erwerbsnebenkosten. Die Immobilie hat bei einer 3%igen Wertentwicklung nach 12 Jahren einen Wert von EUR 285.000,00.