Zinshäuser, Sanierungsimmobilien und Denkmalimmobilien


Informationen zu Kapitalanlagen, Immobilien-, Schiff- und Lebensversicherungs-Fonds

Als Absetzung für Abnutzungen (kurz AfA) wird die steuerrechtlich zu ermittelnde Wertminderung von Anlagevermögen bezeichnet.

Wird ein abnutzbares Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften eingesetzt, sind die Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts dem Grunde nach Betriebsausgaben oder Werbungskosten. „Abgesetzt“ werden kann jedes Jahr jedoch nur der Teil der Kosten, der sich bei einer Verteilung auf die Nutzungsdauer als Jahresbetrag ergibt. Die Wertminderung verringert als Betriebsausgabe das zu versteuernde Einkommen.

Möchten Sie kommentieren, antworten oder eine Frage stellen?

Sie müssen sich einloggen, um zu antworten..