Zinshäuser, Sanierungsimmobilien und Denkmalimmobilien


Informationen zu Kapitalanlagen, Immobilien-, Schiff- und Lebensversicherungs-Fonds

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558b BGB) im frei finanzierten Wohnungsbau. Er wird von Städten (selten auch von größeren Gemeinden) in Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessengruppen (z.B. Mieter- und Vermieterverbände, Immobilienmakler usw.) aufgestellt und bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

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